15. Dezember 2021 um 13:29
#196

Verwalter
Hallo Leo,
ganz so ist es nicht. Das Einladungsschreiben zum Impftermin beruht auf Daten über Dich, die aus dem e-Impfpass, Melderegister und Personenstandregister gezogen wurden. Dh. diese Zusammenführung der Daten kann man sehr wohl untersagen, und ein Recht auf Auskunft im Sinne des § 1 DSG200 in Verbindung mit Art. 15 DSGVO hat ein jeder. Aber Du kannst das Schreiben natürlich ignorieren, da keine rechtliche Verpflichtung besteht, dem Impftermin Folge zu leisten, außer Du entscheidest Dich für die Impfung.
LG