-
AuthorBeiträge
-
10. Dezember 2021 um 08:13 #152
Eigenmacht TV
VerwalterWir erhalten jetzt sehr viele Anfragen zu diesem Thema. Eines vorweg: Diese Schreiben sind nur eine unverbindliche Einladung. Niemand ist verpflichtet dem zu folgen. Des Weiteren hat die Österreichische Datenschutzbehörde am 7. Dezember 2021 von Amts wegen ein Verfahren gegen die Stadt Wien und die Österreichische Gesundheitskasse wegen dieser Schreiben eingeleitet. Die dafür verwendeten Daten dürften aus dem e-Impfpass stammen. Selbst wenn man von ELGA bereits abgemeldet ist, so ist eine Abmeldung vom e-Impfpass derzeit rechtlich nicht möglich.
Wir empfehlen allen, die ein solches Einladungsschreiben bekommen haben, folgende Vorgehensweise:
1.) Unter http://www.dsb.gv.at das Formular für ein Auskunftsbegehren nach Artikel 15 DSGVO herunterladen, und mit der Kopie eines identitätsnachweis an den Absender des Schreibens – eingeschrieben am Postweg – senden. Binnen 4 Wochen muss die Datenauskunft erteilt werden.
2.) Nach Erhalt der Datenauskunft de Löschung aller Daten begehren, unter Verweis darauf, dass es keine gesetzliche Grundlage für diese Datenverarbeitung gibt, und auch Art. 6 DSGVO ausgeschlossen ist, zumal keine Notwendigkeit und Legitimation für diese Datenverarbeitung besteht.
Wir hoffen das hilft euch ein wenig weiter!
13. Dezember 2021 um 12:38 #171Peer
TeilnehmerDanke für die Info
soll mann zu dem Formular folgendes beilegen?die Einladung vom Amt
Kopie eines Identitätnachweis? Reisepass?Danke
13. Dezember 2021 um 13:31 #172StevenVanUltima
VerwalterJa, unbedingt. Es gibt übrigens noch einen komplettierten Leitfaden hier von uns:
13. Dezember 2021 um 19:00 #178Herbert Dachs
TeilnehmerHallo,
Vielen Dank für den tollen Artikel.
Mir ist bei dem Formular nicht ganz klar ob ich beim Punkt “Verantwortlicher/Controller” meine Daten erneut eingeben muß oder dies frei lassen. Des weiteren ist es ja eine allgemeine Datenabfrage und ich weiß nicht ob es sinnvoll ist als weiteres alles löschen zu lassen oder ob ich irgendwo speziell ausführen kann, dass es sich um die Impfeinladung und Daten darauf bezogen. Ich bin für Hilfestellung sehr dankbar. Beste Grüße, Herbert13. Dezember 2021 um 21:53 #180StevenVanUltima
VerwalterHallo Herbert,
beim Punkt “Verantwortlicher” musst du den Absender des Impfschreibens reingeben, z.B. den Dachverband Sozialversicherungsträger, oder am besten frei lassen. Du kannst explizit die Löschung der Daten bezogen auf die Impfeinladung verlangen, weil dafür saugen die sich e-Impfpass, Zentrales Melderegister und Personenstandsregister die Daten zusammen.
LG Stephan
14. Dezember 2021 um 13:20 #187Herbert Dachs
TeilnehmerLieber Stephan,
Danke, das hilft mir schon sehr weiter. Habe ich das richtig verstanden, dass ich erstmal den Antrag abschicke und dann, wenn die Antwort kommt, speziell die Löschung der Daten für die Impfeinladung in einem 2. Antrag fordere?
Beste Grüße, Herbert14. Dezember 2021 um 13:24 #189StevenVanUltima
VerwalterHallo Herbert, ja bitte gerne. Ganz genau. Erst das Auskunftsbegehren und erst wenn du da die Antwort hast das Begehren auf Löschung. LG Stephan
14. Dezember 2021 um 14:54 #191Herbert Dachs
TeilnehmerSuper! Vielen Dank!
14. Dezember 2021 um 16:37 #192Franz kl
TeilnehmerBin gerade dabei das Formular für Antrag auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO aufzufüllen bei dem Punkt wo steht Kommunikation gibt es zwei Felder zu Auswahl wo steht ich habe den Antrag elektronisch gestellt jetzt ist mir nicht klar weil ja geschrieben wurde dass man den Antrag auf Postweg schicken sollte ob ich eine von diesen zwei Feldern ankreuzen sollte
14. Dezember 2021 um 17:02 #193Peer
TeilnehmerWenn jemand eine Antwort bekommt bitte gebt uns ein Feedback
14. Dezember 2021 um 17:10 #194StevenVanUltima
VerwalterPunkt “Kommunikation” kann man leer lassen oder schreibt ausdrücklich hin man will die Antwort per Post!
15. Dezember 2021 um 13:16 #195Leo
TeilnehmerGrüß euch!
Eine Frage: Was ist das Ziel dahinter abgesehen das ein paar sich “aufbäumen” und dort Arbeit verursachen?
Die DSB prüft dieses Vorgehen ja bereits.
Wenn ich dann die Antwort nach meinem Auskunftsbegehren erhalte, was kann ich damit wirklich erzielen?
Eine Löschung der Daten aus dem E-Impfpass wird nicht möglich sein, der ist ja auch eingeführt worden ohne auch nur von einem einzigen Normal-Bürger eine Zustimmung erhalten zu haben geschweige denn eben einen gefragt zu haben….15. Dezember 2021 um 13:29 #196StevenVanUltima
VerwalterHallo Leo,
ganz so ist es nicht. Das Einladungsschreiben zum Impftermin beruht auf Daten über Dich, die aus dem e-Impfpass, Melderegister und Personenstandregister gezogen wurden. Dh. diese Zusammenführung der Daten kann man sehr wohl untersagen, und ein Recht auf Auskunft im Sinne des § 1 DSG200 in Verbindung mit Art. 15 DSGVO hat ein jeder. Aber Du kannst das Schreiben natürlich ignorieren, da keine rechtliche Verpflichtung besteht, dem Impftermin Folge zu leisten, außer Du entscheidest Dich für die Impfung.
LG
15. Dezember 2021 um 14:07 #197Leo
TeilnehmerOk danke, das heißt die Zusammenführung der Daten kann ich untersagen…bis sie es halt wieder ohne zu fragen machen 🙄
Ganz verstehen ich es aber nicht warum da so eine “Zusammentragung” notwendig ist, immerhin sind im Elga wo auch mein E-Impfpass ersichtlich ist eh alle Daten hinterlegt.Ps.: Der Anmeldevorgang hier auf dieser Seite ist etwas komisch, man muss sich nach dem ersten anmelden nochmals auf einer drauf folgenden Seite die anders ausschaut ein zweites Mal anmelden!?
15. Dezember 2021 um 14:55 #198StevenVanUltima
VerwalterTja, so läuft das eben in Österreich. Was den LOGIN anbelangt, der Fehler ist bekannt und wird gerade behoben. Sollte also in den nächsten 15 Minuten Geschichte sein 😉
-
AuthorBeiträge
You must be logged in to reply to this topic.